Allgemeine Geschäftsbedingungen



Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Vertragsbedingungen


1.1 Mit dem Abschluss einer Buchung/Vertragserstellung zwischen dem Mieter und der mobilen Fasssauna, vertreten durch Inh. Herrn Benjamin Weinreich hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden.


1.2 Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter durch Unterschrift bestätigt werden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit einem Vertreter des Vermieters getroffenen Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten den Vermieter nicht.


1.3 Die mobile Fasssauna wird tageweise vermietet, d. h. von ca. 15 Uhr bis ca. 14 Uhr des nächsten Tages (ca. 24 Std.)
Andere Mietzeiträume und Uhrzeiten bedürfen einer gesonderten Absprache.


2. Abschluss des Vertrages


2.1 Die Reservierung der mobilen Fasssauna mit Equipment, die der Mieter per Internet bzw. Telefon tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung telefonisch / schriftlich durch den Vermieter zustande.


3. Reservierung, Änderung, Rücktritt


3.1 Bei Verlängerung der Buchung gelten die gültigen Preise, die bei Buchung dieses Mietzeitraumes entstanden wären.


3.2 Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages für die mobile Fasssauna bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang bestehen und der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt.


3.3 Eine Stornierung des Auftrages ist grundsätzlich nicht zulässig. Sollte der Vermieter sich dennoch mit einer Stornierung einverstanden erklären, werden dem Mietern folgende Preise berechnet:

Eine Stornierung der Leistung ist bis spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn kostenfrei möglich.
Spätere Stornierungen werden mit 50% in Rechnung gestellt. Stornierungen einen Tag vor Leistungsbeginn werden mit 70% in Rechnung gestellt. Am Buchungstag ist keine Stornierung mehr möglich und der komplette Rechnungsbetrag wird fällig.

Dem Mieter bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist.
Der Vermieter behält sich in diesen Fällen die Geltendmachung von weiteren
Schadensersatzansprüchen (Forderung gegen Dritte, weitere Personalkosten etc.) vor.


3.4 Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten, können diese
nachgeholt werden, sobald und soweit dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen.


4. Übergabe der gemieteten Sauna/Ausführung/Gewährleistung


4.1 Falsche Angaben bei der Buchung (z.B. Pass) führen zur Stornierung des
Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet.


4.2 Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw.
Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich.Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten.


4.3 Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Richtigkeit der vom Vermieter
angegebenen Anzahl von Gegenständen (Equipment  sowie die vollständigen und korrekten Eintragung bezüglich eines Schadens an den gemieteten Objekten auf dem Übergabeprotokoll zu überzeugen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Übernahmeprotokoll den Zustand der Sauna, die Anzahl der Gegenstände.


4.4 Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit den Anhänger und die Fasssauna in Besitz zu nehmen.


4.5 Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.


4.6 Der Mieter hat die mobile Fasssauna und das gemietete Equipment sauber und an den Vermieter zurückzugeben. Der Boden ist zu kehren und der Aschekasten des Ofens ist vor Übergabe zu leeren.


4.7 Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den
Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter vor Übergabe eine Kaution in Höhe von 200€ beim Vermieter zu hinterlegen. Der Vermieter ist berechtigt die Übergabe der Fasssauna bis zum Erhalt der Kaution zu verweigern.


4.8 Bei Anlieferung der mobilen Fasssauna durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen. Die mitgelieferten Saunaregeln sind während des Betriebs zu beachten.


4.9 Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen müssen
schriftlich durch den Vermieter bestätigt werden. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen.


4.9.1 Der Mieter verpflichtet sich die gemieteten Sachen pfleglich und in vorgeschriebener Weise zu benutzen. Alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz verursacht wurden, gehen zu Lasten des Mieters bei Reparatur.

Das Mietobjekt wird im funktionstüchtigem und ordnungsgemäßen, gereinigten und desinfizierten Zustand übernommen und in eben solchem, besenreinem (Asche entfernen) Zustand zurückgegeben. Für grobe Verunreinigungen/Beschädigungen (Getränkeflecke auf dem Holz, Kaugummi, Kerzenwachs; Vandalismus, Rauch- und Brandspuren, Getränkeflecken auf den Steinen…) wird der Mieter haftbar gemacht.


5. Zahlungsbedingungen


5.1 Der Vermieter ist berechtigt vor Übergabe der mobilen Sauna eine
Sicherungsgebühr/ Kaution i. H. v. EUR 200,00 zu verlangen. Diese Sicherungsgebühr wird bei Rückgabe der gemieteten Sauna incl. Anhänger und Equipment wieder zurückerstattet, vorausgesetzt, es sind keine weiteren Kosten, wie z.B. Schadensersatzansprüche, Reparaturkosten, an den Vermieter zu entrichten. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten mit der bereits geleisteten Sicherungsgebühr verrechnet und die eventuell verbleibende Differenz erstattet bzw. die Differenz dem Mieter in Rechnung gestellt.


5.2 Die Kaution muss in bar hinterlegt werden.


5.3 Der Vermieter bestimmt die Wahl des Zahlungsmittels.


6. Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht


6.1 Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen.


6.2 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch nach 5 Stunden nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten.


6.3 Während der Mietdauer geht die ganze Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Mitsaunierenden.


6.4. Folgende Dinge MÜSSEN beachtet werden:


6.4.1 Während des Betriebs darf der Saunaofen nicht berührt werden, wegen der
Verbrennungsgefahr. Ausnahme: Öffnen der Saunaofentür zum befeuern/ nachheizen.


6.4.2 Die Sauna-Tür darf nicht verstellt werden und muss komplett geöffnet werden können.


6.4.3 Es dürfen keine Gegenstände neben, in oder auf den Saunaofen gelegt werden (Ausnahme: mitgeliefertes Holz in den Saunaofen).


6.4.4 Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt in die Sauna, auch wenn diese außer
Betrieb ist.


6.4.5 Die Sauna darf nicht unter Drogeneinfluss (auch Alkohol) benutzt werden.


6.4.6 Die Sauna darf nicht unter Bäume, Dächer, Vordächer, Carports oder in
waldbrandgefährdete Gebiete gestellt werden.


6.4.7 Die Sauna darf nur auf autorisierten Flächen abgestellt werden.


6.4.8 Kein Schweiß aufs Holz, daher Saunatuch benutzen.


6.4.9 Es dürfen keine Tiere in die Sauna mitgenommen werden.


6.4.10 Die Verwendung von SAUNA-ÖL inside ist untersagt! Aufgüsse nur mit geeigneten Aromen Zusätze für Saunen und nicht auf die Bänke.


6.4.11 Bitte keine Speisen mit in die Sauna nehmen.


6.4.12 Es dürfen sich keine geistig oder körperlich beeinträchtigten Menschen
unbeaufsichtigt in der Sauna aufhalten.


6.4.13 Wenn Sie unter Klaustrophobie leiden, ist die Sauna ungeeignet.


6.4.14 Schmuck und Uhren müssen vor dem Saunagang entfernt werden.


6.4.15 In der Sauna darf kein Feuer gemacht werden außer im Saunaofen.


6.4.16 In der Sauna darf nicht geraucht werden.


6.4.17 Die Sauna sollte textilfrei betreten werden.


6.4.18 Schuhe jeglicher Art müssen vor der Sauna ausgezogen werden.


6.4.19 Es dürfen keine leicht brennbaren Materialien mit in die Sauna genommen
werden.


6.4.20 Die Sauna muss immer vor Betrieb gesichert werden (Stützrad vorne und
die Stützen an den vier Seiten, Handbremse)


6.4.21 Die Saunasteine sind nicht zum Grillen geeignet.


6.4.22 Die Saunasteine dürfen nicht durch andere Steine, z.B. Lavasteine, ersetzt
werden.


6.4.23 Der Ofen/ Die Sauna darf nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln.


6.4.24 Es dürfen keine explosiven Stoffe, z.B. Deodosen mit in die Sauna genommen werden.


6.4.25 Es darf kein Alkohol (KEIN BIER) in der Sauna als Aufguss verwendet werden.


6.4.26 Es darf sich kein Alkohol in der Sauna befinden, Explosionsgefahr.


6.4.27 Es darf kein Feuerwerk mit in die Sauna genommen werden.


6.4.28 Jegliche Art von elektronischen Geräten, z.B. Handy, darf nicht in die Sauna mitgenommen werden, weil diese durch die Hitze beschädigt werden könnten.


6.4.29 Seide und Polyester sind nicht geeignet für die Benutzung in der Sauna wegen der großen Hitzeentwicklung.
Sollten diese Dinge missachtet werden, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter
Schadensersatzpflichtig.


7. Haftung


7.1 Der Vermieter haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht hat.


7.2 Ersatzansprüche bestehen nur, wenn dem Vermieter ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverstoß vorgeworfen werden kann. Bei der Verletzung der Kardinalspflicht genügt hierfür bereits leichte Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.


7.3 Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Gegenständen während der Mietdauer.


7.4 Weiterhin geht während der Mietdauer die Betriebsgefahr für die Nutzung der mobilen Fasssauna auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen.


7.5 Für eventuelle Kosten, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen der mobilen Sauna während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt.
Sollte sich der Mieter weigern die Kosten, welche von Ihm verursacht wurden, zu tragen, behalten wir uns das Recht vor weitere (polizeiliche) Schritte gegen ihn einzuleiten. In diesem Fall werden wir von dem Datenschutz entbunden und dürfen die Daten weitergeben.


7.6 Folgende Dinge unterliegen derHaftung des Mietersund nicht des Vermieters:
Wenn sich der Mieter oder ein Mitsaunierender . . . .

  • Verbrennungen zuzieht, weil er z.B. auf den heißen Ofen fasst, beim Aufguss in den heißen Wasserdampf schaut, etc.
  • vom Anhänger fällt.
  • sich an der Glastür schneidet.
  • Kinder unbeaufsichtigt in der Sauna sind.
  • Gesundheitliche Schäden erleiden, z.B. durch zu langes Verweilen in der Sauna, etc.
  • beim Anhängen der mobilen Sauna verletzt, z.B. die Finger einklemmt.
  • beim Saunieren oder beim Arretieren der Anhängerstützen die Gliedmaßen einklemmt.
  • bei allen Tätigkeiten im Umgang mit der Sauna verletzt.
  • Der Mieter verpflichtet sich die gemieteten Sachen pfleglich und in vorgeschriebener Weise zu benutzen. Alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz verursacht wurden, gehen zu Lasten des Mieters.
  • Die Sicherungsgebühr/Kaution wird ggf. damit verrechnet.

Achten Sie darauf, dass die mobile FassSauna auf ebenen (geraden) Flächen fest steht und ein Wegrollen verhindert wird.